
Der größte Teil der Abwasserkanäle auf Schwerter Grundstücken ist bis zum 31.12.2012 zu überprüfen
Defekte private Abwasserleitungen belasten Boden und Grundwasser durch austretendes Schmutzwasser sowie die öffentliche Abwasseranlage durch Infiltration eindringendes Fremdwasser. Der Landesgesetzgeber fordert daher in § 61a Abs. 3 Landeswassergesetz NRW von Grundstückseigentümern Schmutzwasserleitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Da die Stadt Schwerte größtenteils in einem behördlich festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, muss gemäß LWG NRW in den Entwässerungssatzungen der Kommunen eine kürzere Prüffrist festgelegt werden. Mit Inkrafttreten der Ortsentwässerungssatzung am 01.01.2009 wurde die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, auf den 31. Dezember 2012 verkürzt.
Die Hausbesitzer und Grundstückseigentümer in Schwerte werden deshalb in den nächsten Tagen vom Abwasserbetrieb Schwerte ein Informationsschreiben erhalten, in dem die rechtlichen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten erläutert werden.
Darin wird empfohlen im Zuge der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, die erste in Augenscheinnahme, bzw. TV - Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlage und die Dichtheitsprüfung von einem, von den evtl. anfallenden Sanierungsarbeiten unabhängigen Sachkundigen durchführen zu lassen.
Aufgrund der hohen Schadensrate der Abwasserleitungen im Altbaubereich ist es sinnvoll vor der Dichtheitsprüfung eine TV Inspektion durchführen zu lassen. Sollten bei der TV-Inspektion Schäden im Leitungssystem festgestellt werden, kann der Sachkundige ein Sanierungskonzept erstellen und eine Sanierungsfirma empfehlen, deren Arbeiten er auch nach Beendigung der Sanierung abnimmt bzw. eine Dichtheitsprüfung durchführen.
Da ein unabhängiger Sachkundiger nur inspiziert und nicht saniert, kann er im Fall einer notwendigen Sanierung ein objektives Sanierungskonzept vorstellen, ohne sein eigenes Sanierungsverfahren an den Mann bringen zu wollen und die Sanierungsarbeiten anschließend prüfen und abnehmen.
Eine Auflistung von Sachkundigen zur Dichtheitsprüfung von Grund- und Anschlussleitungen entsprechend des §61a LWG befindet sich auf der Internetseite des
Umweltministeriums unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Informationen zum Thema Grundstücksentwässerung und Dichtheitsprüfung auf der Internetseite der SEG unter www.seg-schwerte.de.
Da es leider auch unseriöse Unternehmen gibt, die eine TV Inspektion oder Dichtheitsprüfung für unter 100 Euro anbieten, um anschließend eine teure und häufig mangelhafte Sanierung zu verkaufen, ist in solchen Fällen Vorsicht geboten. In Zweifelsfällen helfen die Mitarbeiter der SEG gerne weiter und stehen auch insgesamt bei Fragen zu diesem Thema jederzeit zur Verfügung.
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Datum: 12. Mai 2010
Quelle: Stadtwerke Schwerte GmbH –
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