
Eigentlich wollten wir unsere Kunden von einer Strompreiserhöhung für 2012 verschonen. Die Erhöhung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann durch uns aufgefangen werden und auch beschaffungsseitig wären wir im Gegensatz zu anderen Energieversorgern in der Lage den Strompreis stabil zu halten.
Wie Sie aber sicherlich den Medien der letzen Tage entnehmen konnten, hat die Bundesnetzagentur die Festlegung einer sogenannten Sonderkundenumlage nach Paragraf 19, Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) angekündigt. Demnach sollen laut Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden (10 Millionen kWh) verbrauchen, von Netzentgelten befreit werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen trotz des zu erwartenden Anstiegs der Energiekosten gesichert werden. Die Kosten würden dann vor allem durch kleine Unternehmen und den Endverbraucher getragen.
Erst Mitte November 2011 hat die Bundesnetzagentur den Festlegungsentwurf zur "§ 19-Umlage" (bisher "Sonderkundenaufschlag") auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Auf der Grundlage dieses Entwurfs zahlen Kunden mit einem Verbrauch bis 100.000 kWh eine Umlage in Höhe von 0,628 Cent/kWh (netto).
Unklar ist dabei bislang noch, ob diese Umlage bereits rückwirkend auch für das Jahr 2011 erhoben werden soll. In jedem Fall soll sie ab dem 1. Januar 2012 gelten. Dieses Vorgehen erzeugt Verunsicherung, sowohl bei den Endkunden als auch bei Unternehmen.
Wir sind mit der derzeitigen Art und Weise einer Entlastung der Industrie und Wälzung auf die Haushalts- und kleineren Gewerbekunden nicht einverstanden. Bei der derzeit angedachten Konstruktion müssten wir die Umlage an unsere Kunden weiterreichen. Das bedeutet zumeist empfindliche Preiserhöhungen und erzeugt verständlicherweise Unmut in der Bevölkerung und verringert die Akzeptanz für die Energiewende. Deshalb fordern die Stadtwerke Schwerte die Politik auf, die Verteilung genau zu prüfen.
Der endgültige Wortlaut der Festlegung wird voraussichtlich Mitte Dezember 2011 feststehen.