
Die Stadtwerke Schwerte behalten sich vor, die Bedingungen und Höhe der Förderung jederzeit den jeweiligen Marktgegebenheiten und den wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Auch kann die Förderzahlung ganz ausgesetzt werden. Förderberechtigte werden deshalb gebeten, Kaufverträge erst nach schriftlicher Förderzusage durch die Stadtwerke Schwerte abzuschließen. Absatzförderungen im Wiederholungsfall für dieselben Personen, Objekte oder Haushalte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das Förderprogramm der Stadtwerke Schwerte ist auf freiwilliger Basis für die Kunden in Schwerte erstellt worden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht und ist nur dann möglich, wenn das Volumen des UFER-Programms noch nicht ausgeschöpft ist.