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Preise und Tarife

Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schwerte GmbH gültig ab 1. Januar 2010

Die Stadtwerke Schwerte GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz aufgrund folgender Bestimmungen an:
– der „Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)“ in der jeweils geltenden Fassung,
– der „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Schwerte GmbH,
– der Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005.

Entsprechend der beim Kunden vorliegenden Bedarfsart werden der Festpreis und der Arbeitspreis, gegebenenfalls bei Anwendung der Schwachlastregelung auch der Schwachlastarbeitspreis, zur Abrechnung herangezogen. In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer von 2,05 Cent, entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 und die Mehrbelastung von 2,047 Cent, aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und 0,130 Cent, aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) enthalten. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Arbeitspreise der Allgemeinen Tarife entsprechend herabgesetzt.

Das Stromentgelt nach dem Allgemeinen Tarif enthält Konzessionsabgaben an die Stadt Schwerte für die Einräumung des Rechts, die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zum Zwecke der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern zu benutzen (Konzessionsabgabenverordnung in der Fassung vom 9. Januar 1992). Die Höhe der Konzessionsabgabe ist nach der Anzahl der Einwohner je Stadt bzw. Gemeinde gestaffelt. Die Höchstsätze der Konzessionsabgabe betragen für die Stromlieferung im Rahmen der Schwachlastregelung 0,61 Cent/kWh, für die übrige Stromlieferung 1,59 Cent/kWh.

Unser Stromtarif ab dem 01. Januar 2010
Tarif Bedarfsarten
(Haushalt/Landwirtsch.)
Bedarfsarten
(Gewerbe/Berufe/Sonst.)
Abrechnung mit pauschaliertem Schwachlastanteil
Festpreis (Eintarifzähler) 72,00 Euro pro Jahr 72,00 Euro pro Jahr
Arbeitspreis 23,50 Cent je kWh 26,89 Cent je kWh
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise.

Die vorgenannten Preise und Bestimmungen finden entsprechend Anwendung
auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom nach §§ 36 und 38 EnWG.

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Grund- und Ersatzversorgung

Kundeninformation über allgemeine Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität und Erdgas.

Neuerungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Erdgas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Elektrizitäts- bzw. Erdgasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Grundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Stadtwerke Schwerte GmbH ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas und die Stadtwerke Schwerte GmbH für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität in ihrem Netzgebiet gemäß § 36 EnWG.

„Haushaltskunden” im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen für die Grundversorgung mit elektrischer Energie und mit Erdgas entsprechen den Preisen und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Schwerte GmbH für Elektrizität vom 01.01.2010 und des Allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Schwerte GmbH für Erdgas vom 01.10.2009.

Im Rahmen der Grundversorgung gelten für Ihre Energieversorgung die Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schwerte GmbH zur StromGVV und die Grundversorgungsverordnung für Gas (GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schwerte GmbH zur GasGVV.

Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Elektrizität und mit Erdgas gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Strom oder Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt.

Veröffentlichungspflicht nach EEG

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind gemäß § 15 Abs. 2 EEG verpflichtet, auf ihren Internetseiten ihren Strombezug und die an Letztverbraucherinnen oder Letztverbraucher gelieferte Energiemenge zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Letztverbraucherabsatz (LVA)
Netzbetreiber LVA
(gesamt in 2007 in kWh)
privilegierter LVA
(gesamt in 2007 in kWh)
Stadtwerke Schwerte GmbH,
Schwerte
124.536.710 0
DEW21 GmbH,
Dortmund
42.434 0
mark-e AG,
Hagen
13.836 0
Energie AG
Iserlohn – Menden
6.062 0
EVO Energieversorgung
Oelde GmbH
18.929 0
Infracor GmbHVO – Energie-
und Abfallwirtschaft, Marl
13.721 0
Stadtwerke Witten GmbH,
Witten
6.540 0
RWE Rhein – Ruhr
Verteilnetz GmbH
2.761 0
EVI Energieversorgung Ihmert
GmbH & Co. KG
8.650 0
Stadtwerkeverbund Hellweg
– Lippe Netz GmbH & Co. KG
2.800 0
Rückabwicklungsdaten
Regelzone RWE
EEG-Strommenge gesamt in 2007
ohne Rückabwicklungsmengen
23.070.407 kWh
Tatsächlich gezahlte Vergütung für EEG-Strommenge
gesamt in 2007 ohne Rückabwicklungsmengen
2.527.175,76 €
EEG-Strommenge als Rückabwicklung für Vorperioden,
abgenommen in 2007
-856.713 kWh
Tatsächlich gezahlte Vergütung für EEG-Strommenge
als Rückabwicklung für Vorperioden, abgenommen in 2007
-15.858,02 €
privilegierte EEG-Strommenge in 2007
ohne Rückabwicklungsmengen
0 kWh
Tatsächlich gezahlte Vergütung für privilegierte EEG-
Strommenge in 2007 ohne Rückabwicklungsmengen
0 €

Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind daneben verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Bericht:
Der Letztverbraucherabsatz (LVA) umfasst insbesondere folgende Mengen:

  • Stromabsatz an unmittelbar von der Stadtwerke Schwerte GmbH belieferte Letztverbraucher (ohne Beistellungen)
  • Stromabsatz mit Beschaffung über Beistellung an unmittelbar von der Stadtwerke Schwerte GmbH (als Beistellungsempfänger) mit Hilfe eines Dritten (als Beistellungsgeber) belieferte Letztverbraucher, falls die Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 14 Abs. 3 EEG nicht von dem Dritten übernommen wurde ("empfangene Beistellungen exkl. EEG-Umlage")
  • Stromabsatz an mittelbar von der Stadtwerke Schwerte GmbH (als Beistellungsgeber) über einen Dritten (als Beistellungsempfänger) belieferte Letztverbraucher, falls die Stadtwerke Schwerte GmbH die Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 14 Abs. 3 EEG für den Dritten übernommen hat ("gegebene Beistellungen inkl. EEG-Umlage")

Die Angaben nach § 14a Abs. 5 EEG wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH als ordnungsgemäß bestätigt.

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