
Die Pakete 2010 wurden in Anlehnung an die bestehenden Ruhrpower-Pakete entwickelt. Auf Basis der gesetzlichen Tarife gewähren wir nachstehende Rabatte.
| Alle Vorteile auf einem Blick. | |||||||
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| Pakete 2010 – alles auf einem Blick |
XXS | XS | S | M | L | XL | XXL |
| a) Strom | √ | √ | √ | √ | √ | √ | √ |
| b) Gas | √ | √ | √ | √ | |||
| c) Wasser | √ | √ | √ | √ | |||
| d) Multimediadienste* | √ | √ | √ | √ | |||
| pro cent-Vorteil auf Umsätze a-c** |
3% | 5% | 7% | ||||
| Sie möchten noch mehr sparen? Unser Tipp: | |||||||
| * Für Ruhrpower XXS, S oder L Kunden empfehlen wir, zusätzlich einen Telefonanschluss der RuhrNet, oder alternativ nach Verfügbarkeit das Vorteilskombipaket für Glasfaser- versorgung zu beauftragen und sich für das entsprechend höherwertige RuhrpowerÂPaket zu entscheiden. So erhöhen Sie Ihre Rabattstufe auf die Energie und/oder Wasserumsätze um zwei weitere Prozentpunkte. ** Anrechnung der proCent-Vorteile Als Paketkunde erhalten Sie die für Ihr ausgewähltes Paket angegebenen Prozente. Dabei können wir nur den Preisbestandteil rabattieren, der auf den Bezug von Energie und/oder Wasser und auf unsere Vertriebsleistung entfällt. Sie erhalten keine Rabattierung auf die uns vorgeschriebenen staatlichen Abgaben wie beispielsweise MwSt., Strom und Erdgassteuer. Ebenso erhalten Sie keinen Rabatt auf die Netzentgeltbestandteile. |
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Die Ruhrpower-Pakete können nur von Privatkunden abgeschlossen werden. Ausgeschlossen von dem Abschluss eines Ruhrpower-Paketes sind alle Geschäfts- und Industriekunden, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und alle Kunden, die Strom zu Wärmespeicherzwecken (z. B. Nachtspeicher) nutzen.
Im Rahmen der Ruhrpower-Pakete wird je nach gewähltem Paket ein zusätzlicher Versorgungsvertrag mit der RuhrNet Gesellschaft für Telekommunikation mbH Schwerte für das Produkt Telefonie geschlossen. In Bezug auf den Telefonanschlussvertrag handelt die Stadtwerke Schwerte GmbH im Namen und für Rechnung der RuhrNet Gesellschaft für Telekommunikation mbH Schwerte.
Im Übrigen finden auf die Strom- und Gasbelieferungen die Strom-/Gas-Grundversorgungsverordnung und die Ergänzenden Bedingungen unserer Strom- und Gasversorgung gegebenenfalls entsprechende Anwendung. Für die Wasserbelieferungen findet die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, für die Leistungen über unser Glasfasernetz die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Multimediadienste Anwendung. Weiterhin gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RuhrNet Gesellschaft für Telekommunikation mbH Schwerte.
Änderungen der Preise der Grundversorgung Strom und Gas bzw. der Wassertarife werden gemäß den vorgenannten Verordnungen und Bedingungen auch zeitgleich für die Ruhrpower-Pakete wirksam. Ein gegebenenfalls bestehendes Sonderkündigungsrecht im Falle von Preisanpassungen bleibt unberührt. Das Ausüben eines Sonderkündigungsrechts bei Fortsetzung des Ruhrpower-Pakets führt unter Umständen zu einer anteiligen Rückstufung des Bündelrabattes für die Zukunft.
Der Ruhrpower-Bündel Vertrag läuft erstmalig bis zum Jahresende und verlängert sich danach automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Sollte ein dem Ruhrpower-Paket zugrunde liegender Einzelvertrag eine längere Laufzeit haben, so behält diese längere Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit. Darüber hinaus setzen die Pakete eine Einzugsermächtigung voraus. Widerruft der Kunde die erteilte Einzugsermächtigung oder kommt es in mehr als zwei Fällen zu Rückbuchungen, ist die Stadtwerke Schwerte GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.