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Allgemeine Ruhrpower-/CityPower-Card Geschäftsbedingungen

1. Die Stadtwerke Schwerte GmbH gibt eine Kundenkarte mit der Zusatzbezeichnung "Ruhrpower-Card" heraus.
2. Der Kunde der Stadtwerke Schwerte GmbH erkennt diese allgemeinen Bedingungen zur Verwendung und Gebrauch der Ruhrpower-Card durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Karte als verbindlich an.
3. Die Karte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der Stadtwerke Schwerte GmbH erstellt:
- Der Kunde ist Ruhrpower-Paketkunde der Stadtwerke Schwerte GmbH.
- Der Kunde verfügt über eine eigene Kundennummer (diese steht auf jeder Rechnung).
- Der Kunde teilt der Stadtwerke Schwerte GmbH alle weiteren für die Kartenerstellung notwendigen Daten, z.B. Anzahl der Personen im Haushalt des Kunden, die die Karte nutzen möchten, mit.
4. Die Karte verbleibt im Eigentum der Stadtwerke Schwerte GmbH. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt zu unterzeichnen. Die Karte ist nicht übertragbar.
5. Die Karte berechtigt den Karteninhaber die jeweils gültigen Stadtwerke Schwerte GmbH Ruhrpower- / CityPower-Preise, der auf den Stadtwerke Schwerte GmbH / CityPower-Card Informationsbroschüren und im Internet unter www.citypower.de vermerkten Einrichtungen, für sich geltend zu machen. Die Ruhrpower-Card kann auch von dem / der Ehepartner /in, den Kindern sowie weiteren im Haushalt des Karteninhabers wohnenden Personen genutzt werden. Die jeweils gültigen Stadtwerke Schwerte GmbH Ruhrpower- / CityPower-Preise gelten einmalig am Tag je Freizeiteinrichtung und ausschließlich für Tageskarten bzw. Tagespreise von Einzelpersonen. Ausgeschlossen von den jeweils gültigen Stadtwerke Schwerte GmbH Ruhrpower- / CityPower-Card Preisen sind Dauerkarten, Wertkarten, o. ä. soweit diese nicht ausdrücklich in den Informationen zu den vermerkten Einrichtungen aufgeführt werden.
6. Die Stadtwerke Schwerte GmbH ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken. Die angegebenen Leistungen in den Prospektinformationen und im Internet sind unverbindlich.
7. Die Stadtwerke Schwerte GmbH Ruhrpower-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
8. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der Stadtwerke Schwerte GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt gegen eine Verwaltungs- und Erstellungsgebühr von 5,00 Euro je Karte durch die Stadtwerke Schwerte GmbH.
9. Die Stadtwerke Schwerte GmbH übernimmt durch die Übergabe der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Leistungen der in den Ruhrpower- / CityPower-Card Informationsbroschüren und im Internet unter www.citypower.de genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtungen gelten im Übrigen die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen.
10. Die Kunden können das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Karte kündigen.
Die Stadtwerke Schwerte GmbH kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Ruhrpower-Paketvertrag zwischen dem Karteninhaber und der Stadtwerke Schwerte GmbH nicht mehr besteht, wenn ihm Hausverbot in einer der in den Ruhrpower- / CityPower-Card Informationsbroschüren genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden und ist der Stadtwerke Schwerte GmbH unverzüglich zurückzugeben. Sollte es der Stadtwerke Schwerte GmbH aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile ihren Kunden zu gewähren, besteht kein Anspruch der Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Die Stadtwerke Schwerte GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Durch Weiterbenutzung der Karte erkennen die Kunden diese Änderungen an.
12. Die Stadtwerke Schwerte GmbH ist berechtigt, die Daten gemäß Bundesdatenschutz im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schwerte.

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